Intervention vor dem Internationalen Gerichtshof
Intervention vor dem Internationalen Gerichtshof ist die verfahrensrechtliche Beteiligung eines Drittstaats an einem bereits anhängigen zwischenstaatlichen Streit. Artikel 62 des IGH-Statuts ermöglicht einen Antrag, wenn ein rechtliches Interesse durch die Entscheidung berührt werden kann. Artikel 63 eröffnet Vertragsstaaten unter seinen Voraussetzungen ein Interventionsrecht, wenn die Auslegung eines Vertrags betroffen ist. Beide Wege unterscheiden sich in…