Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist die auf Tatsachen gestützte Prognose, dass ein Gewerbetreibender sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß, insbesondere im Einklang mit Rechtsordnung und Schutzinteressen der Allgemeinheit, ausüben wird. Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens keine hinreichende Gewähr dafür bietet. Maßgeblich sind Art, Zahl, Dauer und Gewicht festgestellter Pflichtverstöße, nicht eine moralische Bewertung. Steuer- und Sozialabgabenrückstände,…