Notaranderkonto
Notaranderkonto Notaranderkonto ist ein treuhänderisch geführtes Bankkonto des Notars, auf dem fremde Gelder bis zum Eintritt vereinbarter Auszahlungsbedingungen verwahrt werden. Beim Immobilienkauf ist seine Nutzung nur zulässig, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht; die bloße Bequemlichkeit genügt nicht. Regelmäßig zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer oder abzulösende Gläubiger. Ein Anderkonto kann etwa bei komplexen Lastenfreistellungen,…