Klageerhebung
Klageerhebung bezeichnet die Einleitung eines Zivilprozesses durch Einreichung einer Klageschrift bei Gericht. Die Klage muss insbesondere Parteien, Gericht, Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag erkennen lassen. Mit der Einreichung wird die Sache anhängig; Rechtshängigkeit tritt grundsätzlich erst mit wirksamer Zustellung an den Beklagten ein. Die Klageerhebung wahrt wichtige Fristen, wenn die Zustellung demnächst erfolgt und der Kläger Verzögerungen nicht zu vertreten hat.
Rechtliche Bedeutung
Sie legt Streitgegenstand und gerichtliches Verfahren fest. Das Gericht prüft zunächst Zuständigkeit und weitere Prozessvoraussetzungen.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Käufer verlangt Rückzahlung des Kaufpreises und reicht eine Klage mit beziffertem Antrag und Sachverhalt beim Landgericht ein. Nach Zustellung an den Verkäufer ist der Anspruch rechtshängig.
Beispiel
Die Klageschrift muss den Anforderungen des § 253 ZPO entsprechen. Bei behebbaren Mängeln kann das Gericht Hinweise erteilen; die Zustellung setzt regelmäßig den Gerichtskostenvorschuss voraus.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Prozess?
Mit Einreichung wird die Klage anhängig; Rechtshängigkeit entsteht grundsätzlich durch Zustellung.
Muss der Antrag beziffert sein?
Bei Geldforderungen grundsätzlich ja, sofern keine anerkannte Ausnahme greift.
Kann eine Frist durch Einreichung gewahrt werden?
Ja, wenn die Zustellung demnächst erfolgt und der Kläger alles Erforderliche rechtzeitig veranlasst.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.