|

Maklerprovision

Maklerprovision Maklerprovision ist die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers für den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrags. Höhe und Schuldner richten sich nach Vereinbarung, Gesetz und gegebenenfalls örtlicher Übung. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten besondere Regeln zur hälftigen Verteilung oder zur Fälligkeit der Gegenleistung. Bei Wohnraummiete darf grundsätzlich nur derjenige belastet werden, der den Makler wirksam bestellt hat. Ohne ursächlichen Hauptvertrag entsteht regelmäßig keine Provision.

Rechtliche Einordnung

Die Provision wird auch Courtage genannt. Sie ist von Auslagenersatz, Reservierungsentgelt und Beratungsvergütung zu unterscheiden, für die eigene Wirksamkeitsvoraussetzungen gelten.

Bedeutung und Abgrenzung

Wird der Hauptvertrag später rückabgewickelt, bleibt der Anspruch häufig bestehen, sofern der Vertrag zunächst wirksam war. Nichtigkeit oder wirksame Anfechtung können anders wirken.

Beispiel

Der Verkäufer verpflichtet sich zur vollen Provision. Vom privaten Käufer kann der Makler seinen Anteil erst verlangen, wenn der Verkäufer seinen geschuldeten Anteil nachweislich gezahlt hat.

Häufige Fragen

Wann ist die Provision fällig?

Grundsätzlich nach wirksamem Abschluss des durch die Maklerleistung herbeigeführten Hauptvertrags.

Kann sie frei vereinbart werden?

Im Grundsatz ja; zwingende Verteilungsregeln, AGB-Recht und Grenzen unangemessener Vergütung bleiben zu beachten.

Ist sie Teil des Grundstückskaufpreises?

Nein. Sie ist eine gesonderte Vergütung, zählt steuerlich aber häufig zu Erwerbsnebenkosten.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Mieterhöhung

    Die Mieterhöhung ist die Anhebung der vom Mieter geschuldeten Miete während eines bestehenden Mietverhältnisses. Bei Wohnraum ist sie nur auf gesetzlich oder vertraglich zulässiger Grundlage möglich. In Betracht kommen insbesondere die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, eine Erhöhung nach Modernisierung oder vereinbarte Staffel- und Indexmieten. Je nach Erhöhungsart gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Begründungs-, Zustimmungs- und Wartefristen…

  • Scheidungsfolgen

    Scheidungsfolgen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung sowie namensrechtliche Fragen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt zu regeln sein. Manche Folgen prüft das Familiengericht von Amts wegen, andere nur auf Antrag. Ehegatten können zahlreiche Punkte in…

  • | |

    Letter of Intent

    Ein Letter of Intent ist eine meist schriftliche Absichtserklärung im Vorfeld komplexer Vertragsverhandlungen. Er hält Verhandlungsstand, Ziele, Zeitplan oder Prüfungen fest, ohne regelmäßig bereits zum Abschluss des Hauptvertrags zu verpflichten. Einzelne Bestimmungen können dennoch verbindlich sein, etwa Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostenverteilung oder anwendbares Recht. Entscheidend sind Wortlaut und Gesamtumstände. Eine unberechtigte Beendigung fortgeschrittener Verhandlungen kann unabhängig…

  • Gütergemeinschaft

    Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich gemeinschaftliches Gesamtgut wird. Sie entsteht nur durch notariell beurkundeten Ehevertrag und ist vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu unterscheiden. Neben dem Gesamtgut können Vorbehaltsgut und Sondergut bestehen. Verwaltung, Haftung und Auseinandersetzung folgen besonderen gesetzlichen Regeln, weshalb die Gütergemeinschaft rechtlich deutlich komplexer als…

  • Arbeitszeugnis

    Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisses und auf Verlangen zusätzlich über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Tätigkeit und Beschäftigungszeit; das qualifizierte Zeugnis bewertet außerdem Leistung und Sozialverhalten. Es muss klar, verständlich, wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Versteckte Aussagen oder…

  • | | | |

    Verklagter Besitzer

    Verklagter Besitzer ist im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis der Besitzer, gegen den der Eigentümer einen Herausgabeanspruch rechtshängig gemacht hat. Ab Rechtshängigkeit gelten nach §§ 987, 989 BGB verschärfte Pflichten zur Herausgabe von Nutzungen und zum Schadensersatz. Die strengere Haftung knüpft nicht zwingend an Bösgläubigkeit an, sondern daran, dass der Besitzer aufgrund des Prozesses mit der Herausgabe rechnen muss….