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Psychische Gewalt

Psychische Gewalt bezeichnet Verhaltensweisen, die die seelische Integrität eines Menschen durch Einschüchterung, Drohungen, Erniedrigung oder kontrollierende Übergriffe beeinträchtigen. Sie kann ohne körperliche Verletzung auftreten. Artikel 33 der Istanbul-Konvention verlangt die strafrechtliche Erfassung vorsätzlicher schwerwiegender Beeinträchtigungen durch Nötigung oder Drohungen. Im deutschen Recht richtet sich die Strafbarkeit nach konkreten Tatbeständen; der allgemeine Ausdruck ersetzt deren Voraussetzungen nicht. Auch gerichtlicher Gewaltschutz setzt die jeweils gesetzlich bestimmten Verletzungen, Drohungen oder Belästigungen voraus.

Begriff und rechtliche Folgen

Nicht jede Unhöflichkeit oder jeder belastende Streit ist eine Straftat. Zu prüfen sind Art, Intensität, Dauer und rechtliche Einordnung des Verhaltens. Bedrohung, Nötigung und Nachstellung können relevant sein. Psychische Gesundheit und körperliche Integrität sind zudem im jeweiligen Schutzrahmen zu berücksichtigen.

Beispiel

Ein Täter droht dem Partner wiederholt schwere Verletzungen an, um dessen Kontakte und Alltag zu kontrollieren. Das kann psychische Gewalt sein und konkrete Schutzmaßnahmen rechtfertigen.

FAQ

Muss eine körperliche Verletzung vorliegen?

Nein. Psychische Gewalt kann ohne körperlichen Angriff auftreten.

Ist jeder beleidigende Satz nach Artikel 33 strafbar?

Nein. Die Vorschrift betrifft schwerwiegende Beeinträchtigungen und verlangt nationale Umsetzung.

Welche deutschen Regeln sind maßgeblich?

Die jeweils einschlägigen Straf- und Schutzvorschriften müssen anhand der konkreten Handlungen geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Bedrohung · Nachstellung · Körperverletzung · Recht auf körperliche Unversehrtheit · Familienrecht · Schutzpflicht des Staates

Quellen und weiterführende Informationen

Europarat: Istanbul-Konvention · Gewaltschutzgesetz · Familienrecht-FAQ: Gewaltschutz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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