Verschmutzung vom Land
Verschmutzung vom Land bezeichnet im Seerecht die Beeinträchtigung der Meeresumwelt durch Schadstoffeinträge aus landseitigen Quellen. Dazu zählen nach Artikel 207 des Seerechtsübereinkommens insbesondere Einträge über Flüsse, Flussmündungen, Rohrleitungen und Ausflussanlagen. Die Staaten müssen Schutzvorschriften erlassen und weitere erforderliche Maßnahmen treffen; dabei berücksichtigen sie international vereinbarte Regeln und Normen. Der Ursprung der Belastung liegt an Land, auch wenn der Schaden erst im Meer sichtbar wird oder mehrere Küstenstaaten betrifft.
Landseitige Quellen und Zusammenarbeit
Die Staaten sollen ihre Politik auf geeigneter regionaler Ebene abstimmen und an internationalen Schutzregeln mitwirken. Besonders schädliche oder beständige Stoffe sollen möglichst wenig in die Meeresumwelt gelangen. Artikel 213 verpflichtet zur Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften.
Beispiel
Ein Betrieb leitet Schadstoffe in einen Fluss, der ins Meer mündet. Die dortige Belastung kann als Verschmutzung vom Land den entsprechenden seerechtlichen Schutzpflichten unterliegen.
FAQ
Muss die Quelle direkt an der Küste liegen?
Nein. Schadstoffe können über einen Fluss ins Meer gelangen.
Sind nur Abwässer erfasst?
Nein. Entscheidend ist die Belastung aus einer landseitigen Quelle.
Ist Zusammenarbeit vorgesehen?
Ja. Das Übereinkommen verlangt Bemühungen um regionale Abstimmung und internationale Regeln.
Verwandte Begriffe
Seevölkerrecht · Territorialgewässer · Ausschließliche Wirtschaftszone · Festlandsockel · Hohe See
Quellen und weiterführende Informationen
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, amtlicher Text · Artikel 25 GG und Völkerrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.