Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage schützt einen Dritten, der geltend macht, dass ein vollstreckter Gegenstand nicht für die Befriedigung des Gläubigers verwertet werden darf. Sie richtet sich gegen Gläubiger und Schuldner, wenn der Dritte ein die Veräußerung hinderndes Recht an der gepfändeten Sache oder Forderung besitzt. Typische Fälle sind Eigentum, ein Herausgabeanspruch oder bestimmte Sicherungsrechte. Die Klage wahrt die Rechte Dritter im Vollstreckungsverfahren.

Funktion und Voraussetzungen

Sie setzt ein materielles Recht voraus, das der Verwertung entgegensteht. Der Dritte muss dieses Recht substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen.

Beispiel

Der Gerichtsvollzieher pfändet eine Maschine beim Schuldner, die tatsächlich einem Leasinggeber gehört. Dieser erhebt Drittwiderspruchsklage.

Häufige Fragen

Kann der Dritte die Sache sofort zurückerhalten?

Je nach Lage kann er zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz oder eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung beantragen.

Verwandte Begriffe

Sachpfändung, Zwangsvollstreckung, Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungserinnerung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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