Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ordnet den Staat, schützt die Grundrechte und bindet Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als höherrangiges Recht.

Entstehung und Geltung

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Seit der deutschen Einheit gilt es für das gesamte Bundesgebiet.

Inhalt

Am Anfang stehen die Grundrechte. Weitere Abschnitte regeln Staatsstrukturprinzipien, Verfassungsorgane, Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und Finanzverfassung.

Vorrang

Einfaches Bundes- und Landesrecht muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Über verfassungsrechtliche Streitigkeiten entscheidet insbesondere das Bundesverfassungsgericht.

Beispiel

Ein Gesetz, das unverhältnismäßig in ein Grundrecht eingreift, kann vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden.

Häufige Fragen

Ist das Grundgesetz eine Verfassung?

Ja. Es ist die geltende deutsche Bundesverfassung.

Kann es geändert werden?

Ja, grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheiten; die Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG sind jedoch unabänderlich.

Verwandte Begriffe

Verfassung, Verfassungsrecht, Grundrechte, Bundesverfassungsgericht. Den vollständigen Text und Erläuterungen bietet das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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