Gesamtstrafenbildung

Gesamtstrafenbildung ist das Verfahren, mit dem das Gericht bei mehreren selbstständigen Straftaten aus den jeweils festgesetzten Einzelstrafen eine Gesamtstrafe bestimmt. Zunächst werden für jede Tat Einzelstrafen gebildet. Die höchste davon ist die Einsatzstrafe; sie wird unter zusammenfassender Würdigung der Person des Täters und der Taten erhöht. Eine bloße Addition ist unzulässig. Die Gesamtstrafe muss die Einsatzstrafe übersteigen, darf die Summe der Einzelstrafen aber nicht erreichen.

Rechtliche Bedeutung

Die Bildung soll das gesamte strafwürdige Verhalten angemessen erfassen und zugleich eine unverhältnismäßige Kumulation einzelner Sanktionen vermeiden.

Voraussetzungen und Folgen

Von besonderer Bedeutung sind zeitlicher, sachlicher und motivationaler Zusammenhang der Taten. Eng verbundene Taten führen regelmäßig zu einem geringeren Erhöhungsbedarf.

Beispiel

Aus Einzelstrafen von zwölf, acht und sechs Monaten bildet das Gericht nicht 26 Monate, sondern erhöht die Einsatzstrafe von zwölf Monaten nach Gesamtwürdigung angemessen.

Häufige Fragen

Müssen Einzelstrafen genannt werden?

Ja. Eine überprüfbare Gesamtstrafenbildung setzt grundsätzlich die Festsetzung jeder Einzelstrafe voraus.

Was beeinflusst die Erhöhung?

Unter anderem Zahl, Gewicht und Zusammenhang der Taten sowie die Persönlichkeit des Täters.

Darf die Summe erreicht werden?

Nein. Die Gesamtstrafe muss unter der Summe der einbezogenen Einzelstrafen bleiben.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 54 StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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