|

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt die Menschenwürde, das Lebensbild und das Andenken eines Verstorbenen gegen schwerwiegende Beeinträchtigungen. Es wirkt nach dem Tod in unterschiedlicher Intensität fort und ist vom vererblichen Vermögen zu unterscheiden. Nahe Angehörige oder besonders bestimmte Wahrnehmungsberechtigte können Abwehransprüche geltend machen. Vermögenswerte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts, etwa wirtschaftlich nutzbare Zuordnungen, folgen eigenen zeitlichen und erbrechtlichen Regeln.

Rechtliche Grundlagen

Der Schutz wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung entwickelt. Nicht jede kritische Äußerung ist unzulässig; entscheidend sind Menschenwürde, Wahrheitsgehalt, zeitlicher Abstand, Informationsinteresse und Schwere des Eingriffs.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Die unverfügbare Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 GG bildet den Kern. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG prägt die zivilrechtlichen Abwehransprüche.

Beispiel

Ein erfundenes Zitat, das einem verstorbenen Autor eine menschenverachtende Haltung zuschreibt, kann von einem Wahrnehmungsberechtigten angegriffen werden.

Häufige Fragen

Wer kann den Schutz geltend machen?

Das hängt vom betroffenen Teilrecht ab; häufig sind nahe Angehörige oder vom Verstorbenen bestimmte Personen befugt.

Gibt es eine feste Schutzdauer?

Für ideelle und vermögenswerte Bestandteile gelten unterschiedliche, teils richterrechtlich entwickelte Zeitmaßstäbe.

Ist jede Biografie zustimmungspflichtig?

Nein. Meinungs-, Kunst- und Informationsfreiheit sind in die Abwägung einzubeziehen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Eigentum, Besitz, Vertragsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Ineligibilität

    Ineligibilität bedeutet fehlende Wählbarkeit für ein bestimmtes Mandat oder Amt. Der Bewerber erfüllt eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Voraussetzung nicht oder unterliegt einem ausdrücklichen Ausschlussgrund. Anders als bei der Inkompatibilität kann der Mangel nicht erst nach erfolgreicher Wahl durch Aufgabe einer anderen Funktion behoben werden. Wählbarkeitsbeschränkungen greifen in die passive Wahlrechtsgleichheit ein und bedürfen deshalb einer…

  • Abstammung

    Abstammung bezeichnet die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern. Sie ist Grundlage zahlreicher familienrechtlicher Folgen, insbesondere elterlicher Sorge, Kindesunterhalt, Verwandtschaft, Erbrecht und Staatsangehörigkeit. Die rechtliche Elternschaft stimmt häufig mit der biologischen Abstammung überein, muss es aber nicht. Für Mutterschaft und Vaterschaft gelten gesetzliche Zuordnungsregeln; Änderungen sind nur in den vorgesehenen Verfahren möglich. Rechtliche Zuordnung…

  • |

    Eigentum

    Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache oder ein anderes eigentumsfähiges Recht. Im Privatrecht darf der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Art. 14 GG gewährleistet Eigentum zudem als Grundrecht und überlässt Inhalt und Schranken der…

  • |

    Vermächtnis

    Vermächtnis ist eine letztwillige Zuwendung, durch die der Erblasser einem Begünstigten einen Vermögensvorteil verschafft, ohne ihn zum Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer erhält den zugewendeten Gegenstand oder Geldbetrag nicht automatisch unmittelbar aus dem Nachlass, sondern grundsätzlich einen Anspruch gegen den beschwerten Erben. Gegenstand können Sachen, Forderungen, Nutzungsrechte oder andere Vorteile sein. Inhalt, Fälligkeit und Belasteter ergeben…

  • |

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff ist die im deutschen Zivilprozess vorherrschende Lehre, nach der der Streitgegenstand durch zwei Elemente bestimmt wird: den Klageantrag und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt. Nicht die einzelne materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage legt den Prozessgegenstand fest. Deshalb kann das Gericht denselben Sachverhalt unter verschiedenen Rechtsnormen prüfen, ohne den Streitgegenstand zu wechseln. Das Konzept ist entscheidend für…

  • | |

    Betriebskosten

    Betriebskosten Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Grundstücks, Gebäudes und seiner Anlagen fortlaufend entstehen. Dazu zählen bei entsprechender Vereinbarung etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung und Sachversicherungen. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören grundsätzlich nicht dazu. Der Mieter trägt Betriebskosten nur, wenn der Mietvertrag dies wirksam vorsieht; Abrechnung…