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Reparaturkosten nach Verkehrsunfall

Reparaturkosten nach Verkehrsunfall sind die erforderlichen Aufwendungen, um ein unfallbeschädigtes Fahrzeug fachgerecht in den Zustand vor dem Unfall zurückzuversetzen. Der Geschädigte kann sie grundsätzlich konkret aufgrund einer Rechnung oder unter bestimmten Voraussetzungen fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen. Grenzen ergeben sich aus Wirtschaftlichkeitsgebot, Wiederbeschaffungswert, Restwert und der 130-Prozent-Rechtsprechung. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Unnötige oder allein unfallfremde Arbeiten sind nicht erstattungsfähig.

Rechtliche Einordnung

Die Ersatzpflicht folgt vor allem aus §§ 249 ff. BGB sowie bei Kraftfahrzeugunfällen aus den Haftungsnormen des StVG. Maßgeblich ist der erforderliche Herstellungsaufwand.

Bedeutung und Abgrenzung

Reparaturkosten sind vom Wiederbeschaffungsaufwand zu unterscheiden. Überschreiten die Kosten den Wiederbeschaffungswert erheblich, ist regelmäßig nach Totalschadengrundsätzen abzurechnen.

Beispiel

Ein Gutachten beziffert die fachgerechte Reparatur auf 6.000 Euro netto. Der Geschädigte lässt tatsächlich reparieren und zahlt Umsatzsteuer; bei voller Haftung können die nachgewiesenen erforderlichen Bruttokosten ersatzfähig sein.

Häufige Fragen

Ist stets eine Markenwerkstatt anzusetzen?

Das hängt unter anderem von Fahrzeugalter, Wartungshistorie, Reparaturweg und einer zumutbaren Verweisung auf eine günstigere Fachwerkstatt ab.

Wird Umsatzsteuer fiktiv ersetzt?

Nein. Nach § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB nur, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Wer trägt unerwartete Mehrkosten?

Bei fachgerechter Beauftragung können sie unter das Werkstattrisiko fallen, sofern der Geschädigte sie nicht selbst verursacht hat.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Betriebsgefahr, Mitverschulden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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