Nachlassgericht
Nachlassgericht ist die beim Amtsgericht eingerichtete Abteilung, die für bestimmte erbrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Erbscheinsverfahren, Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten, Ausschlagungserklärungen, Sicherung des Nachlasses sowie Bestellung von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckerzeugnisse. Das Nachlassgericht entscheidet nicht jeden Streit unter Erben; streitige Zahlungs-, Auskunfts- oder Herausgabeansprüche gehören regelmäßig vor das Prozessgericht.
Rechtliche Einordnung
Zuständigkeit und Verfahren ergeben sich vor allem aus FamFG, GVG und einzelnen Vorschriften des BGB. Örtlich ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich.
Bedeutung und Abgrenzung
Das Nachlassgericht ist vom Familiengericht zu unterscheiden, auch wenn beide organisatorisch zum Amtsgericht gehören. Reine Erbstreitigkeiten werden nicht automatisch im Nachlassverfahren geklärt.
Beispiel
Nach dem Tod findet sich ein handschriftliches Testament. Es wird beim Nachlassgericht abgeliefert, dort eröffnet und den Beteiligten bekannt gegeben; über die Wirksamkeit kann später dennoch Streit entstehen.
Häufige Fragen
Ermittelt das Gericht alle Erben?
Nicht umfassend in jedem Fall. In konkreten Verfahren prüft es die erforderlichen Erbfolgetatsachen und kann Nachweise verlangen.
Braucht man immer einen Erbschein?
Nein. Ein eröffnetes notarielles Testament kann als Erbnachweis genügen; Banken oder Grundbuchverfahren sind gesondert zu betrachten.
Kann es Pflichtteilsansprüche zusprechen?
Regelmäßig nein. Solche streitigen Geldansprüche sind vor dem zuständigen Zivilgericht geltend zu machen.
Verwandte Begriffe und Quellen
Erbrecht, Erbe, Erblasser, Testament, Erbschein, Erbengemeinschaft und Pflichtteil
Weitere verständliche Informationen bieten zivilrecht-faq.de und, bei familienrechtlichen Bezügen, info-familienrecht.de. Die gesetzlichen Regelungen stehen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.