Residenzmodell
Das Residenzmodell ist ein Betreuungsmodell nach der Trennung der Eltern, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt überwiegend bei einem Elternteil hat und mit dem anderen regelmäßig Umgang pflegt. Der betreuende Elternteil leistet typischerweise Naturalunterhalt, der andere grundsätzlich Barunterhalt. Das Modell sagt nicht zwingend etwas über das gemeinsame Sorgerecht aus. Ausgestaltung und Umgangszeiten richten sich nach Vereinbarung oder gerichtlicher Regelung und dem Kindeswohl.
Abgrenzung
Beim Wechselmodell wird die Betreuung annähernd gleichwertig zwischen beiden Haushalten aufgeteilt.
Entscheidungen
Der Elternteil am Lebensmittelpunkt entscheidet regelmäßig über Alltagsangelegenheiten; wichtige Fragen bleiben bei gemeinsamer Sorge gemeinsame Aufgabe.
Beispiel
Das Kind lebt unter der Woche bei der Mutter und verbringt jedes zweite Wochenende sowie Ferienzeiten beim Vater.
Häufige Fragen
Hat der andere Elternteil weniger Sorgerecht?
Nicht automatisch. Betreuung und Sorge sind getrennt zu beurteilen.
Ist das Residenzmodell gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Entscheidend ist eine kindeswohlgerechte Lösung.
Verwandte Begriffe
Kindesunterhalt, Alltagsentscheidungen, Familienrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.