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Dualismus

Dualismus ist eine Lehre, nach der Völkerrecht und innerstaatliches Recht getrennte Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Geltungsgründen und Adressaten sind. Eine völkerrechtliche Norm erzeugt danach innerstaatliche Rechtswirkungen grundsätzlich erst durch Transformation, Vollzugsbefehl oder einen anderen verfassungsrechtlich vorgesehenen Übernahmeakt. Dennoch bleibt der Staat völkerrechtlich gebunden und kann sich gegenüber anderen Staaten nicht auf sein innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung einer Verpflichtung zu rechtfertigen.

Rechtliche Einordnung

Der Dualismus erklärt die Unterscheidung zwischen internationaler Bindung und innerstaatlicher Anwendbarkeit. Moderne Verfassungen verbinden meist dualistische und monistische Elemente.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu prüfen sind völkerrechtliches Inkrafttreten, verfassungsrechtlicher Übernahmeakt, innerstaatlicher Rang und unmittelbare Anwendbarkeit der einzelnen Bestimmung.

Rechtsfolge

Ohne erforderlichen Übernahmeakt kann eine Verpflichtung international bestehen, innerstaatlich aber nicht unmittelbar vollzogen werden. Nichterfüllung kann trotzdem Staatenverantwortlichkeit auslösen.

Beispiel

Ein Staat ratifiziert einen Vertrag, dessen innerstaatliche Anwendung ein Zustimmungsgesetz voraussetzt. Fehlt dieses, bleibt die internationale Verpflichtung bestehen, obwohl Behörden die Vertragsnorm nicht unmittelbar anwenden dürfen.

Häufige Fragen

Kann innerstaatliches Recht einen Vertragsbruch entschuldigen?

Grundsätzlich nein. Artikel 27 der Wiener Vertragsrechtskonvention schließt diese Rechtfertigung aus.

Sind Völkerrecht und Landesrecht völlig unabhängig?

Nein. Verfassungs- und Vertragsregeln verbinden beide Ebenen auf unterschiedliche Weise.

Folgt Deutschland strikt dem Dualismus?

Nein. Das Grundgesetz behandelt Verträge und allgemeine Regeln des Völkerrechts unterschiedlich.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Völkerrecht, Wiener Vertragsrechtskonvention, Grundgesetz. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de und die Wiener Vertragsrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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