| | |

Toleranzabzug

Toleranzabzug ist der rechnerische Sicherheitsabschlag vom gemessenen Geschwindigkeitswert, der mögliche technisch bedingte Messungenauigkeiten zugunsten des Betroffenen berücksichtigt. Erst der nach Abzug verbleibende Wert bildet grundsätzlich die Grundlage für die rechtliche Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Höhe hängt insbesondere vom anerkannten Messverfahren und vom Geschwindigkeitsbereich ab. Der Toleranzabzug ist kein frei bestimmbarer Rabatt und gleicht nicht sämtliche denkbaren Bedienungs-, Zuordnungs- oder Auswertungsfehler aus.

Rechtliche Einordnung

Die anzuwendenden Toleranzen ergeben sich aus technischen Vorgaben und anerkannter gerichtlicher Praxis zum jeweiligen Messverfahren. Sie werden vor der Einordnung in den Bußgeldkatalog berücksichtigt.

Bedeutung und Abgrenzung

Der Toleranzabzug ist von einer konkreten Messwertkorrektur wegen nachgewiesener Fehler zu unterscheiden. Bestehen besondere Mängel, kann eine weitergehende Überprüfung oder Unverwertbarkeit erforderlich sein.

Beispiel

Ein Messgerät zeigt 103 km/h an. Nach dem für Verfahren und Geschwindigkeitsbereich vorgesehenen Sicherheitsabschlag wird nur der niedrigere vorwerfbare Wert für Geldbuße und mögliche Nebenfolgen verwendet.

Häufige Fragen

Ist die Toleranz immer gleich hoch?

Nein. Sie hängt vom Messverfahren und häufig davon ab, ob die gemessene Geschwindigkeit oberhalb oder unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

Darf die Behörde aufrunden?

Der maßgebliche Wert ist nach den anerkannten technischen Regeln zu bestimmen; eine belastende freie Aufrundung ist unzulässig.

Erfasst die Toleranz Bedienfehler?

Nein. Sie deckt typische technische Unsicherheiten ab, nicht jeden konkreten Fehler bei Aufbau, Bedienung oder Zuordnung.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Regelfahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Klageänderung

    Klageänderung ist die nach Eintritt der Rechtshängigkeit vorgenommene Änderung des Streitgegenstands. Sie kann etwa in einem neuen Antrag oder einem wesentlich anderen Lebenssachverhalt liegen. Ihre Zulässigkeit richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung und hängt häufig von der Einwilligung des Gegners oder der Sachdienlichkeit ab. Bestimmte Erweiterungen oder Klarstellungen behandelt das Gesetz nicht als Klageänderung. Ziel…

  • |

    Verfahrensrüge

    Die Verfahrensrüge ist eine Revisionsrüge, mit der ein Verstoß gegen Vorschriften über den Ablauf des Strafverfahrens geltend gemacht wird. Der Revisionsführer muss die Tatsachen, die den behaupteten Fehler ergeben, so vollständig und genau mitteilen, dass das Revisionsgericht die Berechtigung der Rüge allein anhand der Begründung prüfen kann. Je nach verletzter Vorschrift können zusätzlich ein rechtzeitiger…

  • Bundesgerichtshof

    Der Bundesgerichtshof ist das oberste Bundesgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er entscheidet hauptsächlich über Revisionen und Rechtsbeschwerden in Zivil- und Strafsachen und sichert damit die Einheitlichkeit und Fortbildung des Rechts. Eine neue umfassende Tatsachenfeststellung findet regelmäßig nicht statt. Der Gerichtshof ist in Zivil- und Strafsenate sowie besondere Senate gegliedert; bei Abweichungen können Große Senate oder Vereinigte…

  • | | |

    Verböserung im Widerspruchsverfahren

    Verböserung im Widerspruchsverfahren, auch Reformatio in peius, ist die Änderung eines angegriffenen Verwaltungsakts zum Nachteil des Widerspruchsführers. Sie kann etwa eine höhere Gebühr oder weitergehende Auflage bewirken. Ihre Zulässigkeit hängt von der Sachentscheidungsbefugnis der Widerspruchsbehörde, dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht und dem Vertrauensschutz ab. Vor der belastenderen Entscheidung muss der Betroffene grundsätzlich angehört und auf…

  • |

    Prozessaufrechnung

    Prozessaufrechnung ist die Geltendmachung einer materiell-rechtlichen Aufrechnung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Der Beklagte setzt dem Klageanspruch eine eigene Gegenforderung entgegen und will beide Forderungen zum Erlöschen bringen. Prozessual ist die Aufrechnung ein Verteidigungsmittel; materiell richtet sie sich insbesondere nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie kann unbedingt oder hilfsweise für den Fall erklärt werden, dass…

  • |

    Gottesurteil

    Ein Gottesurteil war ein mittelalterliches Beweisverfahren, bei dem ein übernatürlich gedeuteter Ausgang Schuld, Unschuld oder Recht einer Partei offenbaren sollte. Formen waren etwa Feuer- und Wasserprobe sowie Zweikampf. Das Verfahren beruhte auf religiösen Vorstellungen und ritualisierten Regeln, nicht auf rationaler Tatsachenermittlung im heutigen Sinn. Kirche und weltliche Herrschaft schränkten Gottesurteile seit dem Hochmittelalter zunehmend ein;…