Anonyme Beschwerde
Eine anonyme Beschwerde ist eine Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bei der die Identität des Beschwerdeführers für den Gerichtshof nicht feststellbar ist. Nach Art. 35 Abs. 2 Buchst. a EMRK befasst sich der EGMR nicht mit einer anonymen Individualbeschwerde. Davon zu unterscheiden ist der Schutz der Identität gegenüber der Öffentlichkeit: Ein namentlich identifizierter…