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Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten

Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten begrenzt den Zeitraum, in dem eine Ordnungswidrigkeit behördlich oder gerichtlich verfolgt werden darf. Nach Eintritt der Verjährung darf wegen der Tat grundsätzlich keine Geldbuße mehr festgesetzt werden. Die Frist hängt vom gesetzlichen Höchstmaß der Geldbuße und bei Verkehrsordnungswidrigkeiten teilweise von Sonderregeln ab. Bestimmte Maßnahmen, etwa die erste Vernehmung oder die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, können die laufende Frist unterbrechen und neu beginnen lassen.

Rechtliche Einordnung

Die allgemeinen Fristen regelt § 31 OWiG, Unterbrechungstatbestände § 33 OWiG. Für bestimmte Verkehrsverstöße enthält § 26 Absatz 3 StVG eine besondere kurze Frist bis zum Erlass eines Bußgeldbescheids oder zur Erhebung der öffentlichen Klage.

Bedeutung und Abgrenzung

Verfolgungsverjährung betrifft die Ahndung der Tat. Vollstreckungsverjährung betrifft dagegen die Durchsetzung einer bereits rechtskräftig festgesetzten Geldbuße. Eine bloße lange Bearbeitungsdauer genügt nicht, wenn die Verjährung wirksam unterbrochen wurde.

Beispiel

Nach einem Geschwindigkeitsverstoß wird dem Betroffenen innerhalb der laufenden Frist die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben. Diese gesetzlich vorgesehene Maßnahme kann die Verjährung unterbrechen; die Frist beginnt anschließend erneut.

Häufige Fragen

Bedeutet drei Monate immer Verjährung?

Nein. Es kommt auf Tatbestand, Verfahrensstand und mögliche Unterbrechungshandlungen an.

Prüft das Gericht die Verjährung von Amts wegen?

Ja. Ein bestehendes Verfahrenshindernis ist unabhängig von einem ausdrücklichen Antrag zu beachten.

Unterbricht ein Anhörungsbogen stets die Frist?

Entscheidend ist die behördliche Anordnung und ihre hinreichende Individualisierung, nicht allein der Zugang des Schreibens.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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