Stellvertretung
Stellvertretung: Stellvertretung bedeutet, dass eine Person eine eigene Willenserklärung im Namen eines anderen abgibt und deren Rechtsfolgen unmittelbar den Vertretenen treffen.
Bedeutung und Voraussetzungen
Erforderlich sind grundsätzlich eine eigene Willenserklärung des Vertreters, Handeln im fremden Namen und Vertretungsmacht. Fehlt die Vertretungsmacht, hängt die Wirksamkeit eines Vertrags regelmäßig von der Genehmigung des Vertretenen ab.
Beispiel
Ein Mitarbeiter bestellt im Namen seines Unternehmens Büromöbel und handelt innerhalb seiner Vollmacht.
Abgrenzung
Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.
Häufige Fragen
Entsteht die Rechtsfolge automatisch?
Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.
Verwandte Begriffe
Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.