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Urnenwahl

Urnenwahl bezeichnet die persönliche Stimmabgabe des Wählers in einem Wahlraum, bei der der gekennzeichnete Stimmzettel gefaltet und in eine Wahlurne eingeworfen wird. Sie ist die traditionelle Form der Präsenzwahl und wird durch Wahlvorstand, Wahlkabine, Wählerverzeichnis und amtliche Stimmzettel gesichert. Der Ablauf muss die freie, geheime, gleiche und öffentliche Durchführung der Wahl gewährleisten und Mehrfachabstimmungen ausschließen.

Ablauf im Wahlraum

Der Wähler weist sich erforderlichenfalls aus, erhält den Stimmzettel und kennzeichnet ihn unbeobachtet in der Wahlkabine. Nach Feststellung der Wahlberechtigung gibt der Wahlvorstand die Urne frei.

Schutz der Wahlgrundsätze

Die Wahlkabine sichert die Geheimheit der Wahl. Öffentlichkeit des Wahlraums und anschließende Auszählung ermöglichen Kontrolle. Die Urne muss vor Beginn leer und während der Wahl ordnungsgemäß verschlossen sein.

Beispiel

Ein Wähler markiert seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine sichtbar für Begleiter. Der Wahlvorstand muss die geheime Stimmabgabe sichern und kann einen neuen Stimmzettel ausgeben.

FAQ

Ist Urnenwahl das Gegenteil von Briefwahl?

Sie ist die persönliche Stimmabgabe im Wahlraum; die Briefwahl erfolgt räumlich außerhalb.

Darf der Wähler begleitet werden?

Nur wenn er wegen einer Behinderung Hilfe benötigt; die Hilfsperson muss den Wählerwillen umsetzen und geheim halten.

Wo ist der Ablauf geregelt?

In der Bundeswahlordnung sowie erläutert auf wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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