|

Arrest

Arrest ist eine vorläufige gerichtliche Sicherungsmaßnahme für Geldforderungen oder Ansprüche, die in eine Geldforderung übergehen können. Er soll verhindern, dass eine spätere Zwangsvollstreckung durch Vermögensverschiebungen oder andere Entwicklungen vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Unterschieden werden dinglicher Arrest in Vermögensgegenstände und persönlicher Arrest als außergewöhnliche Beschränkung der Person. Der Antragsteller muss Arrestanspruch und Arrestgrund darlegen und glaubhaft machen; eine endgültige Befriedigung erhält er dadurch noch nicht.

Rechtliche Bedeutung

Der Arrest sichert nur die spätere Vollstreckung. Über den materiellen Anspruch wird regelmäßig im Hauptsacheverfahren entschieden.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Schuldner beginnt, sein Vermögen ins Ausland zu übertragen. Der Gläubiger erwirkt wegen einer fälligen Geldforderung einen dinglichen Arrest in ein Bankguthaben.

Beispiel

Zuständiges Gericht, Arrestanspruch, Arrestgrund und ordnungsgemäßer Antrag sind erforderlich. Das Gericht kann eine Sicherheitsleistung anordnen.

Häufige Fragen

Wird der Gläubiger sofort bezahlt?

Nein. Der Arrest sichert Vermögen, führt aber grundsätzlich noch nicht zur Befriedigung.

Was ist persönlicher Arrest?

Eine nur unter engen Voraussetzungen zulässige Beschränkung der persönlichen Freiheit zur Vollstreckungssicherung.

Ist eine Hauptsacheklage nötig?

Das Gericht kann auf Antrag eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage bestimmen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge