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EGMR-Urteil

Ein EGMR-Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Begründetheit einer Staaten- oder Individualbeschwerde. Darin stellt der Gerichtshof fest, ob ein Vertragsstaat die Europäische Menschenrechtskonvention oder ein Zusatzprotokoll verletzt hat. Das Urteil kann außerdem eine gerechte Entschädigung nach Art. 41 EMRK zusprechen. Endgültige Urteile sind nach Art. 46 EMRK für den betroffenen Staat verbindlich und müssen umgesetzt werden.

Inhalt

Das Urteil enthält den Sachverhalt, die rechtliche Würdigung und den Tenor. Es kann von einer Kammer oder der Großen Kammer erlassen werden.

Endgültigkeit

Urteile der Großen Kammer sind sofort endgültig. Kammerurteile werden insbesondere nach Ablauf der Verweisungsfrist oder Ablehnung eines Verweisungsantrags endgültig.

Beispiel

Der EGMR stellt fest, dass ein überlanges Strafverfahren Art. 6 EMRK verletzt hat, und spricht dem Beschwerdeführer eine Entschädigung zu.

Häufige Fragen

Hebt der EGMR nationale Urteile auf?

Nein. Er stellt Konventionsverletzungen fest; die konkrete Abhilfe obliegt grundsätzlich dem Staat.

Wer überwacht die Umsetzung?

Das Ministerkomitee des Europarats.

Verwandte Begriffe

Gerechte Entschädigung, Bindungswirkung von EGMR-Urteilen, Streichung aus dem Register.

Weiterführend: HUDOC-Rechtsprechungsdatenbank.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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