Zivilrecht

  • |

    Richterliche Hinweispflicht

    Richterliche Hinweispflicht ist die Verpflichtung des Gerichts, mit den Parteien die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erörtern und auf erkennbar unvollständigen, unklaren oder unbeachteten Vortrag hinzuweisen. Überraschungsentscheidungen sollen vermieden und ein faires, sachgerechtes Verfahren ermöglicht werden. Das Gericht darf dabei nicht einseitig beraten oder die Verantwortung der Parteien für ihren Vortrag übernehmen. Auf einen…

  • |

    Prozessaufrechnung

    Prozessaufrechnung ist die Geltendmachung einer materiell-rechtlichen Aufrechnung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Der Beklagte setzt dem Klageanspruch eine eigene Gegenforderung entgegen und will beide Forderungen zum Erlöschen bringen. Prozessual ist die Aufrechnung ein Verteidigungsmittel; materiell richtet sie sich insbesondere nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie kann unbedingt oder hilfsweise für den Fall erklärt werden, dass…

  • |

    Feststellungsinteresse

    Feststellungsinteresse ist das rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ob eine Urkunde echt ist. Es ist besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Feststellungsklage. Ein bloß wirtschaftliches, tatsächliches oder wissenschaftliches Interesse genügt grundsätzlich nicht. Das Interesse liegt regelmäßig vor, wenn gegenwärtige Unsicherheit die Rechtsstellung des Klägers gefährdet und…

  • |

    Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis

    Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis war das 1756 in Kraft gesetzte bayerische Zivilgesetzbuch. Die unter Kurfürst Maximilian III. Joseph von Wiguläus von Kreittmayr ausgearbeitete Kodifikation ordnete das Privatrecht des Kurfürstentums Bayern systematisch, verband gemeines römisches Recht mit einheimischen Rechtsquellen und verwendete deutsche Gesetzessprache. Er gehörte zu den wichtigen Naturrechtskodifikationen des 18. Jahrhunderts, blieb jedoch ständisch…

  • |

    Naturrechtskodifikation

    Eine Naturrechtskodifikation ist ein Gesetzbuch der Aufklärung, das ein Rechtsgebiet systematisch, vollständig und vernunftgeleitet ordnen sollte. Seine Regeln wurden nicht nur aus überliefertem Gewohnheitsrecht abgeleitet, sondern mit allgemeinen Prinzipien menschlicher Vernunft und staatlicher Reform begründet. Bedeutende Beispiele sind das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794, der französische Code civil von 1804 und das österreichische Allgemeine Bürgerliche…

  • |

    Zivilkammer

    Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Sie ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt, entscheidet in erster Instanz aber häufig durch einen Einzelrichter. Besondere Zuständigkeiten können spezialisierten Kammern zugewiesen sein, etwa für Handelssachen, Bausachen, Bankgeschäfte oder Pressestreitigkeiten. In Berufungsverfahren überprüft die Zivilkammer bestimmte Urteile der Amtsgerichte. Geschäftsverteilungsplan und gesetzliche…

  • |

    Selbsthilfe des Besitzers

    Selbsthilfe des Besitzers bezeichnet die gesetzlich eng begrenzte Befugnis, sich unmittelbar gegen verbotene Eigenmacht zu verteidigen oder gerade entzogenen Besitz zurückzuerlangen. § 859 BGB erlaubt dem Besitzer Besitzwehr mit Gewalt und bei beweglichen Sachen die sofortige Besitzkehr gegenüber dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter. Grundstücksbesitz darf unmittelbar nach der Entziehung zurückgenommen werden. Die…

  • | |

    Eigentumsvermutung

    Eigentumsvermutung bezeichnet insbesondere die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB, dass der Besitzer einer beweglichen Sache deren Eigentümer ist. Für einen früheren Besitzer wird vermutet, dass er während seiner Besitzzeit Eigentümer war. Die Vermutung erleichtert den Beweis in Eigentumsstreitigkeiten, ersetzt Eigentum aber nicht und kann durch Gegenbeweis widerlegt werden. Gegenüber einem früheren Besitzer, dem die…

  • | |

    Kontrahierungszwang

    Kontrahierungszwang bezeichnet die rechtliche Pflicht eines Anbieters, mit einem Interessenten einen Vertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, obwohl grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht. Eine solche Abschlussverpflichtung kann sich unmittelbar aus einem Gesetz oder aus einer marktbeherrschenden beziehungsweise monopolartigen Stellung ergeben. Sie kommt besonders bei Leistungen der Daseinsvorsorge, im Massenverkehr und zum Schutz vor sachlich nicht gerechtfertigter Diskriminierung in…

  • | |

    Fundrecht

    Fundrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften über verlorene und gefundene Sachen, insbesondere in den §§ 965 bis 984 BGB. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss den Fund grundsätzlich anzeigen, die Sache verwahren und gegebenenfalls abliefern. Der Finder kann Aufwendungsersatz und Finderlohn beanspruchen. Meldet sich der Empfangsberechtigte nicht, kann nach Ablauf der…