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Werkstattrisiko

Werkstattrisiko beschreibt im Schadensersatzrecht das Risiko, dass eine vom Geschädigten sorgfältig ausgewählte Reparaturwerkstatt unnötige, überhöhte oder unsachgemäße Arbeiten berechnet. Hat der Geschädigte den Reparaturauftrag berechtigterweise erteilt und konnte er die Fehler nicht erkennen oder beeinflussen, werden die hierdurch entstandenen Mehrkosten grundsätzlich dem Schädiger zugerechnet. Der Geschädigte muss jedoch seine Rechte gegen die Werkstatt gegebenenfalls an den Ersatzpflichtigen abtreten und darf nicht selbst pflichtwidrig zur Kostensteigerung beitragen.

Rechtliche Einordnung

Das Werkstattrisiko folgt aus dem Herstellungsanspruch des § 249 BGB. Die Werkstatt ist bei der Schadensbeseitigung nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten gegenüber dem Schädiger.

Bedeutung und Abgrenzung

Es schützt nicht jede Rechnung ungeprüft. Auswahlverschulden, offensichtliche Überhöhung, Absprachen oder unfallfremde Arbeiten können beim Geschädigten verbleiben. Von der fiktiven Abrechnung ist das Risiko abzugrenzen, weil dort keine tatsächliche Werkstattrechnung zugrunde liegt.

Beispiel

Der Geschädigte beauftragt eine seriöse Werkstatt entsprechend dem Gutachten. Diese berechnet später für einen objektiv unnötigen, für den Kunden aber nicht erkennbaren Arbeitsschritt Mehrkosten; grundsätzlich trägt der Schädiger dieses Risiko.

Häufige Fragen

Muss die Rechnung bereits bezahlt sein?

Die konkrete Anspruchsdurchsetzung hängt von Rechnungsstatus und aktueller Rechtsprechung ab; Zahlung kann für bestimmte Rechtsfolgen bedeutsam sein.

Darf der Versicherer bei der Werkstatt Rückgriff nehmen?

Nach Abtretung möglicher Ansprüche kann der Ersatzpflichtige Überzahlungen gegenüber der Werkstatt verfolgen.

Gilt das Risiko auch für Gutachter?

Für Sachverständige gelten vergleichbare schadensrechtliche Überlegungen, deren Voraussetzungen gesondert zu prüfen sind.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Betriebsgefahr, Mitverschulden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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