Digitale-Dienste-Gesetz
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist das deutsche Gesetz zur Durchführung des europäischen Digital Services Act und zur Regelung weiterer digitaler Dienste. Es bestimmt insbesondere nationale Zuständigkeiten, Befugnisse, Beschwerdewege und Bußgelder. Die Bundesnetzagentur beherbergt die Koordinierungsstelle für digitale Dienste; für einzelne Materien bleiben andere Behörden zuständig. Das DDG ersetzt seit Mai 2024 das Telemediengesetz, enthält daneben allgemeine Informationspflichten und darf nicht mit dem unmittelbar geltenden DSA verwechselt werden.
Verhältnis zum DSA
Der Digital Services Act gilt als EU-Verordnung unmittelbar. Das DDG ergänzt ihn dort, wo nationale Behörden, Verfahren und Sanktionen festgelegt werden müssen.
Regelungsbereiche
Informationspflichten
Das Gesetz enthält allgemeine Anbieterinformationen und besondere Vorgaben für kommerzielle Kommunikation. Andere Pflichten, etwa aus Verbraucher- oder Medienrecht, gelten daneben.
Aufsicht und Durchsetzung
§§ 12 ff. DDG regeln zuständige Behörden und den Koordinator für digitale Dienste. Ermittlungs-, Auskunfts-, Beschlagnahme- und Durchsetzungsbefugnisse sind gesetzlich ausgestaltet.
Rechtsschutz und Sanktionen
Behördliche Maßnahmen sind Verwaltungsakte und können gerichtlich überprüft werden. § 33 DDG enthält Bußgeldtatbestände; unmittelbar aus dem DSA folgende Sanktionen bleiben zu beachten.
Beispiel
Ein deutscher Hostinganbieter verletzt DSA-Auskunftspflichten. Welche Behörde ermittelt, welche nationalen Verfahrensbefugnisse bestehen und welcher Rechtsbehelf möglich ist, richtet sich ergänzend nach dem DDG.
Häufige Fragen
Ist das DDG identisch mit dem DSA?
Nein. Der DSA ist Unionsrecht; das DDG regelt seine deutsche Durchführung und weitere nationale Materien.
Gilt das Telemediengesetz noch?
Nein. Es wurde mit Inkrafttreten des DDG abgelöst.
Wer ist zentrale deutsche Aufsicht?
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Koordinierungsstelle für digitale Dienste.
Quelle
Digitale-Dienste-Gesetz; Europarecht FAQ.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.