Information von Gewaltopfern
Information von Gewaltopfern bezeichnet die rechtzeitige und verständliche Aufklärung eines Betroffenen über verfügbare Unterstützung, rechtliche Schutzmaßnahmen und einschlägige Verfahrensrechte. Artikel 19 der Istanbul-Konvention verlangt angemessene Informationen in einer Sprache, die das Opfer versteht. Artikel 56 ergänzt dies für Ermittlungen und Gerichtsverfahren unter den Bedingungen des innerstaatlichen Rechts. Die Informationspflicht soll selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen. Sie ist…