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Abzug neu für alt

Abzug neu für alt ist eine schadensrechtliche Vorteilsausgleichung, durch die der Ersatzanspruch gekürzt werden kann, wenn die Reparatur den Geschädigten wirtschaftlich besser stellt als vor dem Schadensereignis. Erhält eine bereits abgenutzte Sache durch den Einbau eines Neuteils eine längere Lebensdauer oder einen messbaren höheren Wert, wird dieser Vorteil gegebenenfalls angerechnet. Der Abzug darf den Geschädigten jedoch nicht unzumutbar belasten und setzt einen konkreten, dauerhaften Vermögensvorteil voraus.

Rechtliche Einordnung

Der Abzug folgt aus den Grundsätzen der Naturalrestitution und Vorteilsausgleichung nach § 249 BGB. Art, Alter, Verschleiß und Restnutzungsdauer des ersetzten Teils sind entscheidend.

Bedeutung und Abgrenzung

Nicht jede Reparatur mit Neuteilen rechtfertigt eine Kürzung. Bloße technische Notwendigkeit oder ein nicht realisierbarer Vorteil genügt nicht; erforderlich ist eine echte messbare Besserstellung.

Beispiel

Bei einem Unfall wird ein nahezu abgefahrener Reifen zerstört und durch einen neuen Reifen ersetzt. Der ersparte baldige Austausch kann anteilig als Vorteil berücksichtigt werden.

Häufige Fragen

Gilt der Abzug bei Karosserieteilen?

Regelmäßig nur, wenn die Erneuerung den Fahrzeugwert oder die Nutzungsdauer tatsächlich messbar erhöht.

Wer muss den Vorteil darlegen?

Grundsätzlich der Ersatzpflichtige, der den Anspruch wegen der behaupteten Besserstellung kürzen möchte.

Kann der Abzug entfallen?

Ja, wenn kein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt oder die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes widerspräche.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Haftungsquote bei Verkehrsunfällen, Wirtschaftlicher Totalschaden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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