Austauschpfändung
Die Austauschpfändung ist die gesetzlich zugelassene Pfändung bestimmter sonst unpfändbarer Sachen gegen einen ausreichenden Ersatz. Der Gläubiger stellt dem Schuldner ein Ersatzstück oder den dafür erforderlichen Geldbetrag bereit; unter besonderen Voraussetzungen kann der Ersatzbetrag aus dem Erlös stammen. § 811a ZPO verlangt eine gerichtliche Zulassung auf Antrag und eine angemessene Verwertung. Der geschützte Verwendungszweck muss…