Besitzschutz
Besitzschutz umfasst die zivilrechtlichen Ansprüche und Selbsthilferechte, die den tatsächlichen Besitzer einer Sache gegen verbotene Eigenmacht sichern. Geschützt wird der bestehende Besitz unabhängig davon, ob der Besitzer Eigentümer ist oder ein Recht zum Besitz besitzt. Die §§ 858 bis 864 BGB ermöglichen insbesondere Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes und Beseitigung von Störungen. Davon zu unterscheiden sind Ansprüche, die auf Eigentum oder einem besseren Besitzrecht beruhen.
Rechtliche Grundlagen
Der possessorische Schutz soll eigenmächtige Veränderungen verhindern und den Rechtsfrieden sichern. Die materielle Berechtigung wird erforderlichenfalls in einem getrennten Verfahren geklärt.
Verfassungsrechtlicher Bezug
Besitzschutz konkretisiert staatlichen Schutz vor Selbstjustiz und unterstützt effektiven Rechtsschutz. Eigentum aus Artikel 14 GG kann zusätzlich betroffen sein, ist aber keine Voraussetzung der Besitzansprüche.
Beispiel
Ein Vermieter tauscht ohne gerichtlichen Räumungstitel die Schlösser einer vermieteten Wohnung aus. Der Mieter kann als Besitzer die Wiedereinräumung verlangen, selbst wenn Mietrückstände bestehen.
Häufige Fragen
Kann auch ein unberechtigter Besitzer geschützt sein?
Ja. Verbotene Eigenmacht wird grundsätzlich auch gegenüber einem materiell nicht berechtigten Besitzer abgewehrt.
Wie lange gelten Besitzansprüche?
Die besonderen possessorischen Ansprüche erlöschen grundsätzlich nach einem Jahr, wenn sie nicht vorher gerichtlich geltend gemacht werden.
Darf der Besitzer sofort eingreifen?
In engen zeitlichen und verhältnismäßigen Grenzen erlaubt das Gesetz Besitzwehr und Besitzkehr.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Zivilrecht, Eigentum, Besitz, Vertragsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.