Nachlassverwaltung
Nachlassverwaltung ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren zur Verwaltung und Befriedigung eines überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlasses durch einen Nachlassverwalter. Sie trennt den Nachlass haftungsrechtlich weitgehend vom Eigenvermögen des Erben und dient vorrangig den Nachlassgläubigern. Der Erbe verliert die Befugnis, den Nachlass selbst zu verwalten oder über ihn zu verfügen. Nach Begleichung der Verbindlichkeiten erhält er einen verbleibenden Überschuss; bei Insolvenzreife kommt Nachlassinsolvenz in Betracht.
Rechtliche Einordnung
Die §§ 1975 ff. BGB sowie Verfahrensregeln des FamFG bilden die Grundlage. Beantragen können insbesondere Erben und unter bestimmten Voraussetzungen Nachlassgläubiger.
Bedeutung und Abgrenzung
Die Nachlassverwaltung ist von der Nachlasspflegschaft zu unterscheiden. Verwaltung beschränkt vor allem die Erbenhaftung und ordnet die Gläubigerbefriedigung; Pflegschaft sichert einen herrenlosen oder gefährdeten Nachlass.
Beispiel
Ein Erbe findet zahlreiche unbekannte Forderungen und Vermögenswerte vor. Um sein Privatvermögen zu schützen und den Nachlass geordnet abzuwickeln, beantragt er Nachlassverwaltung.
Häufige Fragen
Wer bestellt den Verwalter?
Das Nachlassgericht ordnet die Verwaltung an und bestellt einen geeigneten Nachlassverwalter.
Kann der Erbe noch über Nachlassgegenstände verfügen?
Nach Anordnung grundsätzlich nicht; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den Nachlassverwalter über.
Was geschieht bei Überschuldung?
Liegen die Voraussetzungen vor, muss die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens geprüft und gegebenenfalls beantragt werden.
Verwandte Begriffe und Quellen
Erbrecht, Erbe, Erblasser, Testament, Erbschein, Erbengemeinschaft und Pflichtteil
Weitere verständliche Informationen bieten zivilrecht-faq.de und, bei familienrechtlichen Bezügen, info-familienrecht.de. Die gesetzlichen Regelungen stehen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.